Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2026
Löschungsankündigung
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
03.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.10.2020 bis zum 31.12.2020
06.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.10.2020 bis zum 31.12.2020
10.06.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
12.03.2024
Löschungsankündigung
14.10.2020
Neueintragungen